Existenzgründung Förderung Arbeitsamt

Gründen aus der Arbeitslosigkeit - geht das?

Selbstständig machen aus der Arbeitslosigkeit? Klingt erst einmal gewagt. Kein fester Job und dann ein Unternehmen gründen?

Dabei kann gerade eine zeitweilige Arbeitslosigkeit dir einen wichtigen Impuls geben, endlich etwas Neues zu beginnen! Wir geben dir einen Überblick über die Existenzgründer Zuschüsse vom Staat.

Existenzgründung Förderung Arbeitsamt
Antrag Gründungszuschuss Kleingewerbe

Die Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus bietet dir nicht nur eine Perspektive, deine Arbeitslosigkeit zu beenden.

Du gibst dir selbst auch die Chance, zukünftig etwas zu tun, das du liebst und damit auch noch gutes Geld zu verdienen.

Die gute Nachricht: Gründen kann man lernen.

Mit der richtigen Beratung, einer guten Geschäftsidee und einem durchdachten Plan für ihre Umsetzung kannst auch du dein eigenes Unternehmen aufbauen und langfristig erfolgreich führen.

Übrigens bezahlt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter auch ein intensives 1:1 Gründercoaching.

Gründerhilfe vom Arbeitsamt

Das sieht wohl auch die Bundesagentur für Arbeit ähnlich: Das Arbeitsamt akzeptiert (unter bestimmten Umständen) die Gründung eines Unternehmens als sinnvolle Möglichkeit, deine Arbeitslosigkeit dauerhaft zu beenden.

Wichtigste Voraussetzung: Du musst unter Beweis stellen, dass deine Idee und du geeignet seid, auch wirklich langfristig erfolgreich zu sein. Schließlich sollst du nicht nach wenigen Monaten wieder von Neuem unterstützungsbedürftig sein!

Hast du diese Hürde genommen, kannst du neben der Finanzierung von Beratungen und Seminaren auch Geld für deine Gründung vom Arbeitsamt bekommen.

Je nachdem, in welchem Bezugsverhältnis du dich befindest (ALG 1 oder ALG 2) gibt es zwei Möglichkeiten, Förderung vom Arbeitsamt für deine Selbstständigkeit zu erhalten:

Entweder den Gründungszuschuss (für Empfänger von Arbeitslosengeld 1) oder das Einstiegsgeld (für Empfänger von Arbeitslosengeld 2).

Dabei kannst du nicht nur dann Geld von der Arbeitsagentur bekommen, wenn du bereits arbeitssuchend bist und Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Du bist auch dann antragsberechtigt, wenn eine Arbeitslosigkeit erst noch kurz bevorsteht (beispielsweise weil die Kündigung oder Aufhebung bereits ausgesprochen wurde).

Melde dich also frühzeitig mit deiner Gründungsidee bei der Arbeitsagentur.

Übrigens: Wir unterstützen dich bei der Vorbereitung auf ein Gespräch mit deinem zuständigen Sachbearbeiter. Jetzt Anfrage stellen!

Achtung: Sowohl beim Gründungszuschuss als auch beim Einstiegsgeld gilt der sogenannte Vermittlungsvorrang. Dein Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur darf dir nur dann Maßnahmen oder Gelder zugestehen, wenn du aktuell nicht in einen gleichwertigen angestellten Job vermittelt werden kannst.

Hier heißt es überzeugen. Vermittelst du deinem Sachbearbeiter, dass deine Zukunft in der selbstständigen Tätigkeit liegt, hast du bereits den ersten großen Schritt Richtung Selbstständigkeit genommen.

Hilfe für Existenzgründer - Wer bekommt den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit?

Der Gründungszuschuss wird nach §§ 93 f. SGB III gewährt und soll als Förderprogramm Arbeitssuchende dabei unterstützen, eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen.

Der Existenzgründerzuschuss wird sowohl für Empfänger von Arbeitslosengeld I als auch für Personen gewährt, deren Arbeitslosigkeit kurz bevor steht.

Aber Achtung: Um den Gründungszuschuss dann auch wirklich zu erhalten, muss das Arbeitsverhältnis beendet sein. Hier reicht schon ein Tag tatsächlicher Arbeitslosigkeit.

Übrigens: Kündigst du selbst, wird üblicherweise eine Sperre von drei Monaten verhängt. Erst nach dieser Zeit wird der Gründungszuschuss ausgezahlt. Du darfst zwar schon vorher gründen, deinen Zuschuss bekommst du aber erst dann, wenn du auch ALG I bekommen würdest.

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Die weiteren Voraussetzungen für den Gründungszuschuss:

  • Du musst eine hauptberufliche Selbstständigkeit (mindestens 15 Stunden pro Woche) aufnehmen wollen und damit deine Arbeitslosigkeit beenden.

  • Du musst einen Rest-Anspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen haben. Du kannst über den Gründungszuschuss also quasi nicht dein ALG "verlängern". Für Empfänger von ALG II gibt es leider keinen Gründungszuschuss. Hier greift stattdessen das Einstiegsgeld.

  • Dein Vorhaben muss tragfähig sein. Deine Existenzgründung soll dir langfristig eine Erwerbsgrundlage schaffen, mit der du dein Leben finanzieren kannst. Für die Tragfähigkeit deines Vorhabens braucht es die fachlichen und materiellen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausübung deiner selbständigen Tätigkeit. Diese belegst du über die "Stellungnahme einer fachkundigen Stelle" (zum Beispiel durch Industrie- und Handelskammer, Kreditinstitut oder Gründerberater).

  • Du musst persönlich und fachlich geeignet sein, deine Idee umzusetzen und ein Unternehmen zu führen. Hierfür wollen die Sachbearbeiter oft Zeugnisse zu bestimmten Qualifikationen und Berufserfahrung oder Nachweise deiner Teilnahme an Existenzgründer-Seminaren oder -Coachings sehen. Hat dein Sachbearbeiter Zweifel an deiner Eignung, kann er den Besuch einer solchen Maßnahme anordnen.

Unser Tipp: Tritt bei den Gesprächen mit deinem Sachbearbeiter gut organisiert und ausreichend vorbereitet auf. Zeige dich im Gespräch engagiert und motiviert, dich so richtig für deine Idee "reinzuhängen".

So hinterlässt du den positiven Eindruck, dass du auch dein zukünftiges Unternehmen gewissenhaft führen wirst!

Gründungszuschuss der Arbeitsagenturen - so viel Geld gibt es

Wie viel Geld du vom Arbeitsamt für dein Vorhaben bekommst, ist genau festgelegt und richtet sich nach der Höhe deines Arbeitslosengeldes.

Unser Tipp: Bezieh deinen Gründungszuschuss mit in deinen Finanzplan ein. So kannst du genau sehen, ob du vielleicht noch weitere Förderung beantragen oder anderweitig Geldmittel organisieren musst.

Insgesamt kannst du maximal 15 Monate gefördert werden. Die Förderung unterteilt sich in zwei Phasen:

  1. Phase 1: In den ersten sechs Monaten bekommst du dein Arbeitslosengeld wie gehabt plus 300 Euro pauschal für Sozialabgaben und Altersvorsorge.

  2. Phase 2: Auf (neuen) Antrag kannst du die Pauschale von 300 Euro noch für weitere neun Monate erhalten. Hierfür musst du nachweisen, dass du deine Selbstständigkeit weiterhin hauptberuflich ausübst. Zudem möchte das Arbeitsamt einen Nachweis darüber, ob sich die Angaben deines Businessplans bestätigt haben und dein Konzept sich als tragfähig erwiesen hat.

    Achtung: Aus der Genehmigung des ersten Antrags auf Gründungszuschuss ergibt sich kein Rechtsanspruch auf die Genehmigung der zweiten Phase!

E-Mail Gründungszuschuss beantragen
Unterlagen Arbeitsvermittler Arbeitsamt Selbständigkeit

Gründungszuschuss beantragen - so geht's!

Als potentieller Gründer erhälst du deinen Antrag auf Gründungszuschuss direkt bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit. Diesen füllst du aus und gibst ihn zusammen mit folgenden Unterlagen bei der Arbeitsagentur ab:

  • Businessplan inklusive Finanzplan und Kapitalbedarfsplan

  • Umsatz-Prognose für die nächsten Jahre

  • Stellungnahme durch fachkundige Stelle, dass dein Vorhaben tragfähig ist

  • Nachweis deiner fachlichen Qualifikation, z.B. durch Abschlüsse, Ausbildungen, Seminare

  • Aktueller Lebenslauf

  • Nachweis der Anmeldung deiner selbstständigen Tätigkeit beim Gewerbeamt und/oder dem Finanzamt

Hinweis: Nicht jeder Gründer muss ein Gewerbe anmelden! In unserem Online-Existenzgründer-Seminar erfährst du, welche Vorgaben für dich gelten und alles Weitere, was du rund um deine Gründung wissen musst.

Wie muss mein Businessplan aussehen?

Der Businessplan, den du zusammen mit deinem Antrag auf Gründungszuschuss abgibst, sollte unbedingt korrekt und mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt werden.

Wird ein Antrag auf Gründungszuschuss abgelehnt, liegt das unserer Erfahrung nach fast immer daran, dass der Businessplan nicht überzeugend war.

Schließlich möchtest du deinen Sachbearbeiter in der Annahme bestätigen, dass du ein tragfähiges Unternehmen aufbauen wirst! Also: Gib dir alle Mühe, ein durchdachtes und nachvollziehbares Dokument zu erstellen.

Einer der wichtigsten Punkte ist, deine selbstständige Tätigkeit so genau wie möglich darzulegen. Welche Ziele möchtest du erreichen und welche Maßnahmen wirst du ergreifen, um sie zu erreichen?

Auch in Sachen Finanzierung solltest du so detailliert wie möglich arbeiten: Lege dar, wie du dein Vorhaben finanzieren möchtest, mit welchen Kosten du rechnest (dazu gehören auch deine Lebenshaltungskosten!) und wie du diese Kosten langfristig decken wirst.

Die Umsatzprognose hilft dir, die Entwicklung deiner Umsätze und Aufwendungen genau und nachvollziehbar darzustellen.

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Stellungnahme fachkundiger Stelle

Oft verlangt dein Sachbearbeiter eine Stellungnahme von fachkundiger Stelle, dass dein Vorhaben tragfähig sein wird. Damit versichert er sich sozusagen über eine zweite Stelle darüber, dass dein Unternehmen voraussichtlich glücken und deinen Lebensunterhalt sichern wird.

Fachkundige Stellen können die Industrie- und Handelskammer, aber auch Kreditinstitute und Gründerberater sein.

Wir empfehlen dir, die Stellungnahme bei einem Gründerberater einzuholen. Der Vorteil für dich: Ein guter Gründerberater erstellt mit dir auch gleich deinen Business- und Finanzplan, klärt deine offenen Fragen und ToDos in Sachen Gründung und gibt dir Tipps für das Gespräch mit deinem Sachbearbeiter.

Nachweis über deine fachliche und persönliche Qualifikation

Reicht deine Ausbildungs- oder Berufserfahrung nicht aus und hast du nicht bereits ein Gründerseminar oder ähnliches besucht, kann dein Sachbearbeiter eine solche Maßnahme anordnen.

Sprich möglichst bereits im Voraus mit deinem Arbeitsvermittler um zu erfahren, welchen Anspruch er an deine fachlichen Qualifikationen stellt. So kannst du dir proaktiv passende Kurse für dich suchen und deinem Sachbearbeiter vorschlagen und bist nicht darauf angewiesen, eine Maßnahme zugewiesen zu bekommen.

Nutze deine Verpflichtung, deine fachliche Qualifikation nachzuweisen, um dich weiterzubilden und umfassend auf deine neue Tätigkeit vorzubereiten. Jedes Seminar und jede Beratung, die du zum Thema Gründen besuchst und alles, was du jetzt lernst, wird dir später helfen, dein Unternehmen zu führen.

erfolgreiche Existenzgründung
Empfänger ALG 1 - Kleingewerbe Zuschuss vom Arbeitsamt

Verlängerung des Gründungszuschusses

Möchtest du nach Ablauf der ersten sechs Monate weitere neun Monate einen monatlichen Zuschuss von 300 Euro erhalten, musst du einen erneuten Antrag stellen.

Grundsätzlich geht das Arbeitsamt davon aus, dass du als Gründer und dein Unternehmen nach den ersten sechs Monaten soweit sein solltet, deinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Der Zuschuss von 300 Euro soll lediglich dazu dienen, deine Sozialbeiträge gegenzufinanzieren (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung).

Da du nun keinen Arbeitgeber mehr hast, musst du all diese Beiträge selbst übernehmen. Gerade am Anfang, wenn die Umsätze noch nicht so ins Rollen gekommen sind, kann das etwas schwierig sein.

Damit du dennoch sozial abgesichert bist, greift dir der Staat bei Bedarf unter die Arme.

Achtung: Damit du nicht zwischendurch "auf dem Trockenen" sitzt, solltest du den zweiten Antrag etwa vier bis sechs Wochen vor Ablauf von Phase 1 stellen - ebenfalls wieder bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit.

Voraussetzungen für Phase 2:

  1. Du musst weiterhin hauptberuflich selbstständig sein (mindestens 15 Wochen-Arbeitsstunden).

  2. Du musst darlegen, dass du dich in naher Zukunft selbst über dein Unternehmen finanzieren kannst. Hierfür musst du in den meisten Fällen zeigen, dass sich die Angaben deines Businessplans bewahrheitet haben und dass sich deine Idee als tragfähig erwiesen hat.

Benötigte Unterlagen für Phase 2:

  1. Eine Beschreibung deiner bisherigen Erfolge und Schwierigkeiten sowie eine positive Prognose für die Zukunft deiner Unternehmung,

  2. eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) deiner Tätigkeit in den ersten sechs Monaten,

  3. eine Umsatz- und Gewinnprognose für die kommenden Jahre

  4. eine Übersicht deiner bisherigen Auftragseingänge.

Gründer bei der Arbeitsagentur
selbstständige Tätigkeit Arbeitsamt

Einstiegsgeld - die Alternative für ALG II-Empfänger

Voraussetzungen

Bekommst du statt Arbeitslosengeld I ALG II (Hartz 4 - neu Bürgergeld), kannst du unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls einen Zuschuss beantragen, in diesem Fall das sogenannte Einstiegsgeld.

Das bekommst du dann, wenn die Arbeitsagentur deine Selbstständigkeit als notwendig erachtet, um dich wieder in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern.

Auch hier erhalten wieder nur hauptberufliche Existenzgründer einen Zuschuss (mind. 15 Stunden in der Woche).

Wie hoch ist das Einstiegsgeld?

Das Einstiegsgeld wird im Allgemeinen in einer Höhe von höchstens 50 Prozent des Regelsatzes (aktuell 449 Euro für Alleinstehende) gezahlt.

Wohnen in deiner Bedarfsgemeinschaft noch weitere Personen, erhöht sich deine Förderung pro Mitglied um 10 Prozentpunkte.

Mehr als 100 % des Regelsatzes sind jedoch nicht möglich.

Dieses Geld bekommst du zusätzlich zu deinem Regelsatz und weiteren Sozialleistungen wie Wohngeld etc.

Weitere Infos zur Berechnung des Einstiegsgelds findest du hier.

Wie lange bekomme ich Einstiegsgeld?

Das Einstiegsgeld wird über maximal 24 Monate gezahlt. Hier liegt es allerdings im Ermessen deines Sachbearbeiters, wie viel und wie lange du Unterstützung bekommst.

Auch ob du überhaupt Einstiegsgeld bekommst, entscheidet letztlich dein Sachbearbeiter.

Hier heißt es wieder: Überzeuge deinen Arbeitsvermittler davon, dass dein Unternehmen von Anfang an auf starken Beinen steht. Wir helfen dir dabei!

Dauer Anspruch auf Arbeitslosengeld
Höhe ALG 2 - Kleingewerbe Förderung Jobcenter

Einstiegsgeld beantragen - so geht's!

Ähnlich wie beim Gründungszuschuss beantragst du das Einstiegsgeld bei deinem Jobcenter vor Ort. Hier bekommst du auch den Antrag und kannst ggf. direkt ein erstes Gespräch mit deinem Arbeitsvermittler zu deinem Vorhaben führen.

Der Antrag kann sowohl persönlich als auch schriftlich, telefonisch, per Mail oder über das Portal des Jobcenters gestellt werden. Wir empfehlen dir das persönliche Gespräch mit deinem Sachbearbeiter (vor Ort oder telefonisch).

Als Antragszeitpunkt gilt der Tag, an dem du der zuständigen Stelle gegenüber (vertreten z.B. durch deinen Fallmanager) dein Interesse an einer Förderung erklärst.

Bemessung des Einstiegsgeldes

Dein Fallmanager entscheidet, ob er die Höhe deines Einstiegsgeldes einzelfallbezogen oder pauschal bemisst:

Einzelfallbezogene Bemessung

Bei der einzelfallbezogenen Bemessung erhältst du einen Grundbetrag pro Monat plus ggf. Ergänzungsbeiträge.

Grundbetrag Einstiegsgeld

Der Grundbetrag beträgt 50 % deiner Regelleistung, also z.B. (0,5*449) = 224,50 Euro für einen alleinstehenden Gründer.

Der Grundbetrag ist etwas flexibel. So kann er beispielsweise je nach Ermessen deines Fallmanagers so festgelegt werden, dass er mit Dauer der Förderung zu- oder abnimmt.

Ergänzungsbetrag Langzeit-Arbeitslosigkeit

Als besonderer Anreiz für langjährig Arbeitslose wird zusätzlich zum Grundbetrag ein Ergänzungsbetrag gewährt. Er entspricht 20 % der Regelleistung.

Der Ergänzungsbeitrag wird denjenigen Arbeitslosen gewährt, die bereits mindestens zwei Jahre arbeitslos waren. Ist die Eingliederung in den Arbeitsmarkt aufgrund in der Person liegender Umstände besonders erschwert, kann der Ergänzungsbetrag bereits nach sechs Monaten Arbeitslosigkeit gewährt werden.

Ergänzungsbetrag Bedarfsgemeinschaft

Leben weitere Personen in deiner Bedarfsgemeinschaft, steigt die Förderung je Person um weitere 10 Prozentpunkte.

Rechtsanspruch Gründungszuschuss
Anspruch Zuschuss - Förderung Selbständigkeit ohne Arbeitslosigkeit

Pauschale Bemessung

Wenn es für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist, kann das Einstiegsgeld auch pauschal bemessen werden.

Hier entscheidet dein Fallmanager, was in deinem Fall angemessen ist.

Generell darf das Einstiegsgeld bei der pauschalen Bemessung 75 % des Regelsatzes pro Monat nicht überschreiten.

Weitere Fördermöglichkeiten abseits des Arbeitsamts

Du bist nicht arbeitslos und kannst weder Gründungszuschuss noch Einstiegsgeld beantragen? Deinem Antrag auf Förderung durch die Agentur für Arbeit wurde nicht stattgegeben?

Keine Panik! Es gibt noch viele weitere Möglichkeiten, dir deine Starthilfe für dein Unternehmen vom Staat zu holen.

So bietet beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Programme speziell für Gründer. Aber auch andere Organisationen wie Landesbehörden oder -kreditinstitute haben eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten im Programm.

Wirf doch mal einen Blick auf unseren Fördermittelcheck und finde genau die Förderung, die zu dir passt!

Falls du nicht erst einmal nebenberuflich selbstständig machen möchtest, schau gern auf dieser Seite nach, was du beachten musst.

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Noch Fragen?

Unsere Experten helfen dir gern bei allen Unklarheiten rund um die Planung deiner Antragstellung und deinen Gesprächen mit der Agentur für Arbeit.

Mit unserer umfassenden Beratung erhöhst du deine Chancen, erfolgreich Fördermittel zu beantragen und so mit deinem Unternehmen durchzustarten.

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