Kleinunternehmen gründen nebenberuflich

Nebenberuflich selbstständig machen: Es muss nicht immer Vollzeit sein!

Du möchtest (erstmal) nebenberuflich ein Unternehmen gründen? Guter Plan! Doch die Gründung neben dem Beruf hat nicht nur Vorteile. Wichtig ist wie bei der Existenzgründung im Hauptberuf, dass du dich über die Rechtsform, deine Geschäftsidee und die Anmeldung beim Finanzamt informierst. Auch dein Arbeitgeber sollte über deine nebenberufliche Tätigkeit Bescheid wissen.

Im folgenden Artikel erklären wir dir, worauf du achten musst, wenn du nebenberuflich selbstständig sein möchtest und welche Vor- und Nachteile die Gründung im Nebenberuf hat.

Teilzeit Selbstständigkeit
Tipps zur Nebenberuflichen Selbstständigkeit

Nebenberuflich selbstständig:
Was heißt das?

Generell giltst du dann als nebenberuflich selbstständig, wenn du weniger als die Hälfte deiner Arbeitzeit pro Woche mit deiner Nebentätigkeit verbringst bzw. weniger als die Hälfte deines Einkommens damit erzielst.

Die Definitionen, wie genau das Verhältnis von Hauptjob und Selbstständigkeit aussehen kann, sind dabei immer etwas unterschiedlich (z.B. max. 15 Stunden pro Woche für die Nebentätigkeit oder ein maximales Einkommen im Jahr) - je nachdem, mit wem du es zu tun hast (Finanzamt, Arbeitsagentur etc.).

Wichtig außerdem: Deine Haupttätigkeit kann eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit sein, muss es aber nicht. Als nebenberuflich selbstständig gilt auch, wer eine Ausbildung oder ein Studium macht, Kinder betreut, in Rente oder arbeitslos ist.

Warum sollte ich nebenberuflich gründen?

Nebenerwerbsgründungen liegen im Trend und sind nicht umsonst eine der häufigsten Arten der Existenzgründung. Viele Arbeitnehmer wissen noch nicht genau, ob ihre Idee als langfristige Einnahmequelle taugt oder wollen erst noch Erfahrungen sammeln, bevor sie als Existenzgründer "all in" gehen.

Neben der größeren Sicherheit hat die Gründung im Nebenjob aber noch weitere Vorteile: Du musst nicht sofort deinen Job kündigen und hast Zeit, langsam in die Selbstständigkeit hineinzuwachsen. Bist du nebenberuflich selbstständig, kannst du dir außerdem zum Beispiel mit einem geliebten Hobby etwas Geld hinzuverdienen und dein Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis aufbessern. Das Ziel ist dabei oft gar nicht die 100%ige Finanzierung des Lebensunterhalts.

Gleichzeitig kannst du als nebenberuflich Selbstständige eine Geschäftsidee ausprobieren, ohne gleich deine ganze Existenz davon abhängig zu machen. Läuft das Ding, kannst du deine Selbstständigkeit Stück für Stück weiter ausbauen - vorausgesetzt, dein Chef macht mit.

Selbstständigkeit Teilzeit
Sprung in die Selbstständigkeit

Nebenberuflich selbstständig: Die Vorteile im Überblick

Weniger Risiko

Dein Angestelltenverhältnis sichert dein Einkommen erstmal ab. Auch wenn das natürlich nicht schön ist: Läuft es mit deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit nicht wie geplant, stehst du auch im Fall des Scheiterns nicht vor dem finanziellen Ruin.

Mehr Zeit

Weil dein Unternehmen nicht deinen Lebensunterhalt absichern muss, hast du auch weniger zeitlichen Druck und kannst deine Gründung langsam angehen. Zugleich hast du - bei guter Planung - mehr Zeit für die Familie, Hobbys oder deine Ausbildung. Aber Achtung: Nebenberuflich selbstständig zu sein ist trotzdem kein Zuckerschlecken und will gut geplant sein! 

Geschützter Rahmen

Bist du nebenberuflich selbstständig, kannst du nicht nur deine Idee erstmal ausprobieren. Auch du selbst hast du Chance, in dein neues Leben als Selbständiger hineinzuschnuppern und zu prüfen, ob es wirklich etwas für dich ist.

Leichtere Finanzierung

Kommt regelmäßig Geld aus deinem Hauptjob auf dein Konto, kannst du bei deiner Gründung ganz anders agieren und Investitionen mit weniger oder vielleicht sogar ganz ohne Fremdkapital realisieren.

 

Menschen bei Gründung eines Nebengewerbes

Gründung als Kleinunternehmer

Bist du neben dem Beruf selbstständig, musst du im Allgemeinen auch weniger Umsatz generieren. Das hat einen großen Vorteil: Du kannst den Business erst einmal als Kleinunternehmen aufziehen (oder dauerhaft Kleinunternehmer bleiben, wenn du dir ohnehin nur etwas dazuverdienen willst).

Der Vorteil: Als Kleinunternehmer musst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen, keine Umsatzsteuervoranmeldung machen und hast generell weniger Aufwand bei der Buchhaltung. Lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit der Steuererklärung einmal pro Jahr muss sein. Du sparst dir also eine Menge buchhalterischen Aufwand. Außerdem sehen deine Rechnungen für Privatkunden "besser" aus (wegen besagter fehlender Umsatzsteuer).

Wichtig: Kleinunternehmer kannst du nur sein, wenn du weniger als 22.000 Euro Umsatz im Jahr machst. Im Jahr darauf dürfen es 50.000 Euro sein. Kommst du über diese Grenze, fällst du automatisch aus der Regelung heraus.

Wenn du dein Unternehmen als Kleinunternehmen gründen möchtest, musst du das dem Finanzamt im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" mitteilen.

Selbstständigkeit neben dem Beruf

Nebengewerbe vs. Nebentätigkeit

Oft werden die Begriffe Nebengewerbe und nebenberuflich selbstständig/Nebentätigkeit durcheinandergeworfen. Deshalb hier mal Klartext:

Als Nebentätigkeit (auch Nebenberuf) wird alles das bezeichnet, was du nicht im Hauptberuf machst. Dazu kann auch die Arbeit von Freiberuflern (Journalisten, Wissenschaftler, Künstler) zählen, die kein Gewerbe anmelden müssen.

Redet man hingegen von einem Nebengewerbe, geht es um ein beim Gewerbeamt angemeldetes Unternehmen (Gewerbe), das nicht in Vollzeit oder im Hauptberuf ausgeübt wird. Also: Ein Nebengewerbe ist immer eine Nebentätigkeit, aber nicht jede Nebentätigkeit ist ein Nebengewerbe.

Gar nicht so kompliziert, oder?

Kleingewerbe vs. Kleinunternehmen

Und weil wir gerade bei Begriffen sind: Auch Kleingewerbe und Kleinunternehmen sind Worte, die gern verwechselt werden.

Was ein Kleinunternehmer ist, haben wir ja bereits erklärt. Während hier vor allem das Finanzamt wichtig ist, geht es beim Kleingewerbe eher um die Vorgaben des Handelsgesetzbuchs. Dem zufolge sind Gewerbeunternehmen "dem Grunde nach" Kaufleute und damit verpflichtet, relativ komplizierte kaufmännische Vorgaben einzuhalten.

Ist der Betrieb aber so klein ("Kleingewerbe"), dass er "nach Umfang und Art einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsvorgang nicht erfordert", gibt es einige Erleichterungen:

  1. Du musst dein Gewerbe nicht im Handelsregister eintragen lassen.

  2. Du bist nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet.

  3. Du musst keine Bilanz erstellen,

  4. Du sparst dir weitere kaufmännische Pflichten und Vorgaben bestimmter Branchen.

Als Kleingewerbetreibender zählst du also nicht zu den Kaufleuten - zu den Unternehmern hingegen schon. Mit den entsprechenden Rechten und Pflichten. Bleibt dein Umsatz unter 22.000 Euro pro Jahr, kannst du auch hier die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, musst es aber nicht.

Gründungen nebenbei

Nebenberuflich gründen: So geht's

Geschäftsidee entwickeln, Marktanalyse durchführen

Auch wenn du nebenberuflich ein Kleinunternehmen gründen möchtest, musst du dich mit deiner Geschäftsidee und dem Markt auseinandersetzen. Eine ausführliche Marktanalyse kann dir dabei helfen, deine Idee zu konkretisieren und herauszufinden, ob es Bedarf für dein Produkt oder deine Dienstleistung gibt. Zudem solltest du dich über die verschiedenen Rechtsformen informieren und entscheiden, welche am besten zu deinem Vorhaben passt.

Businessplan erstellen

Im zweiten Schritt der nebenberuflichen Gründung geht es darum, einen Businessplan zu erstellen. Der Businessplan ist das Herzstück jeder Gründung und dient als roter Faden für dein Unternehmen. Hier konkretisierst du deine Geschäftsidee, beschreibst die Marktlage und erläuterst deine Zielgruppe sowie das, was sie von deinem Produkt hat (USP). Zum Businessplan gehört auch eine Beschreibung deiner Gründer-Persönlichkeit und natürlich eine sorgfältige Planung deiner Finanzen.

Teil des Plans ist auch die Überlegung, ob du ein Gewerbe anmelden musst. Gründest du im Nebenberuf, ist auch dein Gewerbe (erstmal) ein Nebengewerbe. Ins Handelsregister musst du dich erst eintragen lassen, wenn du eine Kapital- oder Handelsgesellschaft gründest. Das kann ab einer bestimmten Größe oder Tätigkeit allerdings sinnvoll werden.

Mehr zum Thema, welche Rechtsform die richtige für dein Business ist, findest du hier.

Beachte in deinem Businessplan auch die rechtlichen Aspekte sowie Steuern und deinen Versicherungsschutz. Zudem solltest du dir Gedanken über die Finanzierungsmöglichkeiten machen und mögliche Förderungen in Betracht ziehen.

Finanzierung für deine nebenberufliche Selbstständigkeit

Auch wenn du nebenberuflich selbstständig bist: Jedes Unternehmen braucht Geld - und das persönliche Ersparte reicht hier meist nicht aus. Als nebenberuflicher Unternehmer solltest du dich über verschiedene Optionen informieren, wie du dein Unternehmen finanzieren kannst.

So gibt es staatliche Förderprogramme und Kredite speziell für Gründer im Nebenjob, auf die du zurückgreifen kannst. Bist du arbeitlos, kannst du möglicherweise auf eine Förderung durch die Agentur für Arbeit zurückgreifen (z.B. Gründungsszuschuss).

Möchtest du hingegen Investoren in deine Gründung einbeziehen, kann es sein, dass der Status als Unternehmer im Nebenjob nichts für dich ist. In unserem Gründer-Coaching helfen wir dir bei der Entscheidung, welche Rechtsform und welche Art von Gewerbe für dich und dein Business am sinnvollsten ist.

Marketing & Kundengewinnung

Ohne Kunden wird es nichts - auch nicht mit der nebenberuflichen Selbstständigkeit. Soll deine Gründung erfolgreich sein, musst du dich auch mit der Entwicklung von Marketingstrategien und dem Gewinnen von Kunden auseinandersetzen. Denn nur durch eine erfolgreiche Vermarktung deiner Geschäftsidee kannst du langfristig erfolgreich sein und genügend Umsatz generieren.

Zunächst solltest du dir überlegen, welche Zielgruppe du ansprechen möchtest und wie du diese am besten erreichen kannst. Hierfür bieten sich verschiedene Kanäle an, wie zum Beispiel Social Media oder klassische Werbung über Plakate. Auch das Anmelden einer eigenen Domain für deine Webseite und der Aufbau eines ansprechenden Internetauftritts kann hilfreich sein, um für potenzielle Kunden sichtbar zu werden.

Egal, wer deine Kunden sind und wie du sie erreichen möchtest: Entwickele von Anfang an eine Strategie, die optimal auf die Bedürfnisse deiner Kunden, aber auch auf die deines Unternehmens ausgerichtet ist. Dazu gehört auch, deine Marketingaktivitäten zu beobachten und Kennzahlen zu erheben, mit denen du den Erfolg deines Marketing bewerten kannst.

Wir helfen dir dabei, eine auf dich, dein Unternehmen und deine Kunden angepasste Marketingstrategie zu entwickeln.

Anmeldung beim Finanzamt

Egal, ob im Hauptberuf oder nebenbei: Bevor du startest, musst du dein Unternehmen immer beim Finanzamt anmelden. Auch dein Arbeitgeber muss über dein Vorhaben informiert werden - darf dir deine Gründung aber nur dann verbieten, wenn "berechtigte Interessen" des Unternehmens dagegenstehen. Du darfst also zum Beispiel kein Konkurrenzunternehmen aufziehen oder durch deine Nebentätigkeit so belastet werden, dass du deine eigentliche Arbeit nicht mehr leisten kannst.

Apropos Belastung: Denk immer daran: Auch nebenberuflich selbstständig musst du viel Zeit in dein Business investieren. Prüfe also genau, ob deine Gründung wirklich in dein Leben passt.

Selbstständig und Job verloren? Halb so wild!

Bist du bereits nebenberuflich selbstständig, wirst aber in deinem Hauptjob gekündigt, ohne dass das Geld aus der Selbstständigkeit zum Leben reicht? Das ist gar nicht so schlimm, wie es auf den ersten Blick klingt.

Denn: Auch neben deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit darfst du dich arbeitslos melden. Die Arbeitsagentur übernimmt dann quasi den Job des Arbeitgebers und zahlt dein Arbeitgeberanteil deiner Sozialversicherungsbeiträge. Zusätzlich bekommst du knapp 60 Prozent deines vorherigen Gehalts (ALG I).

Hier gilt allerdings: Warst du vor der Kündigung mindestens ein Jahr nebenberuflich selbstständig, bleibt alles beim Alten, ohne dass dir dein ALG gekürzt wird. Hast du aber erst kurz vor oder während deiner Arbeitlosigkeit gegründet, liegt deine Zuverdienstgrenze bei 165 Euro im Monat. Verdienst du in deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit mehr, wird dein Arbeitslosengeld gekürzt. (Hier geht es wieder um den Gewinn, nicht den Umsatz deines Unternehmens.)

Hinweis: Während das Finanzamt manche Betriebsausgaben noch anerkennt, die deinen Gewinn mindern, ist die Arbeitsagentur hier oft besonders streng. Achte also darauf, dass du deine Betriebsausgaben von vornherein mit deinem Fallmanager absprichst.

Und noch eine wichtige Grenze: Auch als Arbeitsloser darfst du nicht mehr als 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeiten, damit deine Selbstständigkeit als Nebenerwerb gilt.

Selbstständig im Nebenerwerb

Arbeit, Familie, Freizeit: Unsere Tipps für deine nebenberufliche Selbstständigkeit

Auch wenn es zunächst entspannter klingt: Eine nebenberufliche Selbstständigkeit kann mindestens genauso fordernd sein wie eine Gründung im Hauptberuf. Familie, Freizeit und natürlich du selbst sollten trotzdem nicht zu kurz kommen. Aber keine Sorge: Mit der richtigen Organisation schaffst du das!

Unsere Top 7 der besten Tipps für deine gut organisierte, glücklich machende Selbstständigkeit:

1. Plane deine Zeit

Entscheide im Voraus, wie viel Zeit du deiner Tätigkeit als Unternehmer/in widmen möchtest und erstelle Wochen- und Tagespläne.

2. Setze Prioritäten

Sortiere, welche Aufgaben am wichtigsten sind und welche warten können. Mach aber nicht alles auf den letzten Drücker. So vermeidest du, dass deine Selbstständigkeit in Stress ausartet.

3. Nutze Technologie

Automatisiere so viele Prozesse wie möglich und nutze Tools wie Online-Kalender oder Projektmanagement-Software.

4. Sprich mit deinem Arbeitgeber

Informiere deinen Arbeitgeber über deine nebenberufliche Tätigkeit und finde heraus, ob es Möglichkeiten gibt, flexiblere Arbeitsbedingungen zu vereinbaren.

5. Delegiere Aufgaben

Wenn möglich, arbeite mit anderen zusammen oder beauftrage Dienstleister, um einige Aufgaben auszulagern.

6. Nimm dir Auszeiten

Vergiss nicht, auch Zeit für dich selbst zu nehmen und sich zu entspannen - das hilft dir langfristig produktiver zu bleiben!

7. Sei realistisch

Stelle sicher dass die Erwartungen an dein Unternehmen realistisch sind. Kannst du nur begrenzt Zeit und Arbeit in dein Unternehmen investieren, wirft es am Anfang auch nur begrenzt Umsatz ab. Das ist erstmal völlig ok. Ein klug durchdachter Plan gibt dir Sicherheit, dass diese "Durststrecke" endlich ist.

In unserem umfangreichen Gründer-Coaching lernst du, wie du deine Arbeit so einteilst, dass genug Zeit für dich, deine Familie und deine privaten Projekte bleibt. Wir helfen dir mit praktischen Plänen, Tipps und viel Erfahrung, entspannt deinen Weg in die Gründung zu gehen.

Finanzplan erstellen Existenzgründung

FAQ

Wie viel darf ich nebenberuflich selbstständig verdienen?

Bist du nebenberuflich selbstständig, gibt es keine festen Grenzen dafür, was du verdienen darfst.

Grundsätzlich gilt: Bist du nebenberuflich selbstständig und gehst zusätzlich einer festen Arbeit nach, zahlst du Steuern auf beide Einkünfte. Einen Teil der Steuern zahlst du bereits über deine Lohnsteuer, die dir direkt abgezogen wird und einen Teil des Unterschieds zwischen Brutto- und Nettolohn ausmacht.

Der übrige Teil wird - zumindest bei Kleinunternehmern - nachträglich versteuert (genauer: der Gewinn). Du machst deine Steuererklärung plus Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und zahlst dann meist Steuern nach. Wichtig deshalb: In deiner Finanzplanung sollte diese Steuerlast mit bedacht werden, damit du entsprechend Geld zurücklegst und nicht bei der nächsten Steuererklärung vom Stuhl fällst.

Übrigens: Für nebenberuflich Selbstständige gilt der Steuer-Freibetrag von 11.604 € (Stand 2024).

Also: Je mehr Gewinn du erwirtschaftest, desto mehr Steuern musst du zahlen. Ob du nebenberuflich oder im Hauptjob selbstständig bist, hat damit erstmal nichts zu tun. Es kann aber aus Steuersicht irgendwann günstiger sein, deine Rechtsform anzupassen, sodass du deine Tätigkeit evtl. nicht mehr im Nebengewerbe ausüben kannst.

Kann ich ein Kleingewerbe nebenberuflich ausüben?

Ja, grundsätzlich kannst du ein Kleingewerbe nebenberuflich betreiben. Dabei handelt es sich um eine selbstständige Tätigkeit, die zusätzlich zur Hauptbeschäftigung ausgeübt wird. Allerdings musst du einige Voraussetzungen beachten. Zunächst muss die Nebentätigkeit mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Es darf keine Konkurrenz zum Hauptberuf entstehen und die Arbeitszeit des Hauptjobs darf nicht beeinträchtigt werden.

Des Weiteren muss das Kleingewerbe beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Hierfür müssen verschiedene Unterlagen wie zum Beispiel eine Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem Handelsregister eingereicht werden. Auch steuerlich müssen Aspekte beachtet werden. Bei einem Einkommen von mehr als 450 Euro im Monat fallen Steuern an und es muss eine Gewinnermittlung durchgeführt werden.

Informiere dich am besten vor deiner Gründung bei deinem Steuerberater oder lass dir von einem professionellen Existenzgründerberater dabei helfen, alle notwendigen Schritte sorgfältig zu planen.

Was brauche ich, um mich nebenberuflich selbständig zu machen?

Für eine nebenberufliche Selbstständigkeit solltest du folgende Punkte bedenken:

  1. Du brauchst eine Geschäftsidee, die sich trägt und ein passendes Geschäftsmodell.

  2. Du solltest eine Marktanalyse durchführen.

  3. Du solltest einen umfassenden Businessplan erstellen.

  4. Du solltest dich über die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für deinen speziellen Fall informieren und gegebenenfalls einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

  5. Informiere dich, welche Genehmigungen und Anmeldungen bei Behörden es für deinen Fall braucht. Je nach Branche und Tätigkeit brauchst du außerdem eventuell bestimmte Ausbildungen oder Zertifikate (Stichwort Meisterpflicht). Auch eine Gewerbeanmeldung ist in den meisten Fällen nötig.

  6. Prüfe, welche finanziellen Mittel du für deinen Start brauchst - um dein Unternehmen aufzubauen reichen die Ersparnisse oft nicht aus. Glücklicherweise gibt es verschiedene Möglichkeiten, dein Business zu finanzieren, zum Beispiel spezielle Kredite oder Fördermittel für Gründer.

  7. Prüfe genau, ob du ausreichend Zeit und Energie hast, neben dem Hauptjob ein Business aufzubauen. Eine gute Work-Life-Balance ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, um langfristig erfolgreich zu sein.

Welche Steuern zahle ich, wenn ich nebenberuflich selbstständig bin?

Bist du nebenberuflich selbstständig, musst du eine jährliche Steuererklärung abgeben. Am besten, du suchst dir gleich zu Anfang deiner Gründung einen Steuerberater, mit dem du gut zurechtkommst. Du wirst in Zukunft öfter mit ihm zu tun haben! Dabei geht es nicht nur darum, Geld zu sparen. Ein Steuerberater hilft dir, von Anfang an typische Fallstricke zu umgehen, hohe Nachzahlungen oder Stress mit dem Finanzamt zu vermeiden und gibt dir ganz generell mehr Sicherheit beim schwierigen Thema Steuern.

Bist du selbstständig, werden deine Lohnsteuer und dein Gewinn aus deiner Unternehmung zusammengerechnet und gemeinsam versteuert. Um den Gewinn (und deine Steuerlast) dabei möglichst gering zu halten, solltest du all das, was möglich ist, als Betriebsausgaben von deinen Einnahmen abziehen. Gewöhne dir also an, wirklich für alles, was du für dein Unternehmen ausgibst, eine Quittung oder Rechnung aufzuheben. Wegwerfen kannst du die Belege im Zweifel immernoch.

Aber Achtung: Liegen deine Einnahmen dauerhaft unter deinen Ausgaben - macht dein Business also "Miese" - wird das Finanzamt schnell hellhörig. Nicht selten wird nebenberuflich Selbstständigen dann die sogenannte "Gewinnabsicht" abgesprochen, der Nebenerwerb gilt als "Liebhaberei", die Ausgaben können nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.

Übrigens: Gründest du von Anfang nicht als Einzelunternehmer oder GbR, gelten ganz andere Regeln. Als GmbH oder UG schuldet dein Unternehmen dem Finanzamt Gewerbesteuer ab dem allerersten Euro Gewinn. Hinzu kommt dann noch die Körperschaftssteuer.

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